Bereits am 11. März 2024 verurteilte ein Geschworenengericht in Innsbruck den Neonazi Manuel E. zu einer neunjährigen Haftstrafe wegen mehrerer Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, sowie fahrlässigem Waffenbesitz. Nachdem der Oberste Gerichtshof seine Nichtigkeitsbeschwerde zurückwies, bestätigte am 7. August 2024 das Oberlandesgericht Innsbruck sowohl die Strafhöhe als auch die besondere Gefährlichkeit des Osttirolers. Mehr zu dem Fall Manuel E. lest ihr in unserem ausführlichen Beitrag.