Prozess gegen „Identitäre“ in Graz

Angeklagte10 führende Mitglieder der rechtsextremen „Identitären“ und 7 weitere aktive Sympathisanten (Bezeichnung der Staatsanwaltschaft)
Vorwürfe§ 283 Verhetzung StGB (gegen 11), § 278 StGB Kriminelle Vereinigung (gegen 17), § 125 StGB Sachbeschädigung (gegen 6), § 105 StGB Nötigung (gegen 1)
VerteidigungBernhard Lehofer
wichtige Zeug_innenZeug*innen verschiedener Sachbeschädigungen & der "Störaktion" in der Uni Klagenfurt, BVT-Beamter
Beweismaterialu.a. Lichtbilder, Videomaterial, Sticker, Spraydosen, bei Hausdurchsuchung gefundene interne Dokumente

Anklage

Am 30. April 2018 brachte die Staatsanwaltschaft Graz nach „sehr umfangreichen und intensiven Ermittlungen“ (Zitat Presseaussendung StA Graz) eine Anklage gegen zehn führende Vertreter der „Identitären Bewegung Österreich“ (IBÖ) und sieben weitere aktive Sympathisanten beim Landesgericht für Strafsachen Graz Anklage ein. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um Personen handelt die bei den vier vorgeworfenen Vorfällen mitgewirkt haben und anschließend identifiziert werden konnten.

Des Weiteren ist bekannt, dass ein Großteil der nunmehr angeklagten führenden Mitglieder bereits 2012 an der Gründung des „Vereins zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität“ beteiligt gewesen ist.

Die vorliegende Anklageschrift befasst sich mit vier unten detailliert beschriebenen Vorfällen und vier unterschiedlichen strafrechtlichen Vergehen: Verhetzung, Mitgliedschaft und Gründung einer kriminellen Vereinigung, Sachbeschädigung und Nötigung.

Die Ermittlungen begannen im April 2016, nachdem sich mehrere Personen der rechtsextremen Gruppierung gemeinsam mit weiteren unbekannt gebliebenen Sympathisanten am 6. April 2016 Zugang zum Dach eines Hauses in der Grazer Innenstadt, und zwar dem Büro der Grünen Partei Steiermark, verschafft hatten. Sie entrollten dort ein „Islamisierung tötet“-Transparent, verschütteten nicht zum ersten Mal Kunstblut und skandierten Parolen gegen die Grünen und die SPÖ und unterstellten diese zwei Parteien hätten „den Terror nach Europa importiert“.

Am 9. Juni 2016 stürmten, wie auch schon zuvor im Audimax der Universität Wien, mehrere Angeklagten gemeinsam mit weiteren unbekannten Mitgliedern der IBÖ eine Vorlesung über Asyl und Migration in Klagenfurt. Als der Rektor der Universität Oliver Vitouch versuchte die Personen festzuhalten, wurde er in den Bauch geschlagen. Auch dort skandierten sie rassistische Parolen und versuchten Stimmung gegen Zuwanderung und Integration zu machen.

Am 8. September 2016 sprühte ein Angeklagter mit weiteren unbekannten Mitgliedern der IBÖ in Maria Lankowitz mit Schablonen und gelbem Kreidespray mehrfach ihre typischen Parolen gegen Integration. Außerdem behängten sie den Eingangsbereich der dort ansässigen Wallfahrtskirche mit Pappschildern mit ähnlichen Inhalten auf und verhüllten die Figuren u.a. mit Müllsäcken, um eine Verschleierung nachzuahmen.

Im März 2017 brachen zwei Angeklagten mit weiteren unbekannten Mitgliedern in einem Stiegenhaus eines Wiener Wohnhauses einen Schlüsselkasten auf und gelangten mit dem widerrechtlich erlangten Schlüssel auf das Dach des Hauses. Dort befestigen sie ein großes Transparent, warfen als Flugticket designte Flyer und schrien Parolen gegen türkische Mitmenschen.

Von all diesen Aktionen wurden Videos gedreht, die anschließend auf den eigenen Social Media Kanälen verbreitet wurden.

Ermittlungen

Am 27. April 2018 kam es in sechs verschiedenen Privatwohnungen und vier Geschäfts- und Vereinslokalen in Graz, Wien, Linz und Griffen zu Hausdurchsuchungen. Es wurden dabei unter anderem Datenträger und Unterlagen beschlagnahmt. Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz stellte kurz darauf gegenüber der Wiener Zeitung klar, dass es sich dabei um „gesonderte Ermittlungen gegen drei Vereine sowie eine Offene Gesellschaft der Identitären nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und dem Finanzstrafgesetz“ handelte. Konkret geht es um den Verdacht, dass die IBÖ durch den von zwei führenden Mitgliedern gegründeten Versandhandel „Phalanx Europa“ finanziell unterstützt wurde.

Es ist zum aktuellem Zeitpunkt davon auszugehen, dass es zu einem weiteren Prozess bezüglich dieser Ermittlungen kommen wird.

Rechtslage

§ 283 StGB Verhetzung (Auszug)

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,

  1. zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,
  2. in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, oder
  3. […]

ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer die Tat nach Abs. 1 in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die in Abs. 1 bezeichneten Handlungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer durch eine Tat nach Abs. 1 oder 2 bewirkt, dass andere Personen gegen eine in Abs. 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe Gewalt ausüben, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(4) […]

§ 278 StGB Kriminelle Vereinigung (Auszug)

(1) Wer eine kriminelle Vereinigung gründet oder sich an einer solchen als Mitglied beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Eine kriminelle Vereinigung ist ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern der Vereinigung ein oder mehrere Verbrechen, andere erhebliche Gewalttaten gegen Leib und Leben, nicht nur geringfügige Sachbeschädigungen, Diebstähle oder Betrügereien, Vergehen nach den §§ 165, 177b, 233 bis 239, 241a bis 241c, 241e, 241f, 283, 304 oder 307, in § 278d Abs. 1 genannte andere Vergehen oder Vergehen nach den §§ 114 Abs. 1 oder 116 des Fremdenpolizeigesetzes ausgeführt werden.

(3) Als Mitglied beteiligt sich an einer kriminellen Vereinigung, wer im Rahmen ihrer kriminellen Ausrichtung eine strafbare Handlung begeht oder sich an ihren Aktivitäten durch die Bereitstellung von Informationen oder Vermögenswerten oder auf andere Weise in dem Wissen beteiligt, dass er dadurch die Vereinigung oder deren strafbare Handlungen fördert.

(4) […]

§ 125 StGB Sachbeschädigung

Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

§ 105 StGB Nötigung

(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.

Ort und Termine

Landesgerichtes für Strafsachen Graz
Schwurgerichtssaal (Saal 044)
Conrad-von-Hotzendorf Straße 41
8010 Graz

jeweils von 09.00 bis 15.00

vergangene Termine

  1. Prozesstag: Mi., 04.07.2018
  2. Prozesstag: Fr., 06.07.2018
  3. Prozesstag: Mo., 09.07.2018
  4. Prozesstag: Di., 10.07.2018
  5. Prozesstag: Mi., 18.07.2018
  6. Prozesstag: Do., 19.07.2018
  7. Prozesstag: Fr., 20.07.2018
  8. Prozesstag: Di., 24.07.2018
  9. Prozesstag: Mi., 25.07.2018
  10. Prozesstag: Do., 26.07.2018