Seit 1.September 2017 ist § 247a StGB „Staatsfeindliche Bewegungen“ – in Kraft. Das Gesetz ist eines der inzwischen sehr beliebten Ad-hoc- / Anlassgesetzgebung. Schnell wird ein Ereignis, welches in einer breiten Öffentlichkeit eine gewisse Aufmerksamkeit erzeugt, zu einem Straftatbestand gemacht. Dieser ist schwammig formuliert und bieten sehr breiten Interpretationsspielraum für Repressionsbehörden.
Offiziell richtet sich der 247a StGB „Staatsfeindliche Bewegungen“ gegen die sogenannten „Reichsbürger“. In der Theorie. So wie sich § 278a „Kriminelle Organisation“ theoretisch gegen Mafia Verbindungen richtete und dann unter anderem zur Kriminalisierung von Tierrechtsaktivist_innen verwendet wurde. So stellt sich die Frage welches Kriminalisierungspotential der neue Begriff der „staatsfeindlichen Bewegung“ für eine radikale, emanzipatorische, anarchistische Linke bietet, für die eine grundlegende Herrschaftskritik ein essentieller Bestandteil ist.
Werden Parolen „Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat“, Aufrufe zum (Zivilem)Ungehorsam, Sitzblockaden, etc. gleich zum staatsfeindlichen Akt?
Vortrag und Diskussion mit Angelika Adensamer im gemütlichen ra.wohnzimmer
Offen ab 18:00, Beginn Vortrag um 19:00