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Auch du kannst Prozessbeobachter*in sein. Dabei sind einige Informationen zur derzeitigen Rechtslage zu beachten. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst:

In Österreich finden Strafprozesse öffentlich statt. Das bedeutet, dass – mit einigen Ausnahmen – jede*r Verhandlungen beiwohnen kann. Diese sogenannten „Verfahrensgrundsätze der Mündlichkeit und Öffentlichkeit“ sollen eine Art Kontrollmechanismus für die Justiz sein und für faire Verfahren sorgen. (Art 90 Abs 1 B-VG und in Art 6 Abs 1 EMRK)

Ein bloßer „Sicherheitscheck“ beim Betreten des Gerichtsgebäudes oder Gerichtssaals verstößt nicht gegen das Öffentlichkeitsprinzip. Eine Legitimation durch amtlichen Ausweis darf nur in Ausnahmesituationen (bei einer spezifischen Gefahrenlage) verlangt werden.

Die Anwesenheit unbeteiligter Personen in einem Gerichtssaal ist faktisch durch die Größe des Raums begrenzt (nicht unbedingt durch die Anzahl der Sitzplätze, weil grundsätzlich auch stehende Zuhörer*innen zuzulassen sind, solange der Raum nicht überfüllt ist). Der*die Richter*in entscheidet, wann der Gerichtsraum voll ist.

Allerdings ist zu beachten, dass bei einem Sicherheitscheck deine Tasche durchsucht wird, und Gegenstände wie Regenschirme, Glasflaschen, Messer und gegebenfalls Fotoapparate / Videokameras etc. dir zwischenzeitlich abgenommen werden können. Essen und Trinken dürfen in den Gerichtssaal mitgenommen werden. Der*die Richter*in hat allerdings das Recht, Zuschauer*innen zu verwarnen bzw. des Saals zu verweisen, sollten sie die Verhandlung stören. Außerdem kann er*sie bestimmen, ob Tonaufnahmen gemacht werden dürfen. Foto- und Videoaufnahmen sind während der Verhandlung immer untersagt.

Ausnahmen:

Auch bei Ausschluss der Öffentlichkeit ist allerdings eine Minimalöffentlichkeit durch § 230 Abs 2 vorgesehen: Danach kann jede*r Prozessbeteiligte verlangen, dass drei Personen seines*ihres Vertrauens (gewissermaßen als „Gerichtszeug*innen“) der Zutritt gestattet wird.

Komm als Prozessbeobachter*in ins Gericht und teile deine kritischen Beobachtungen zum Beispiel in dem du davon twitterst oder bloggst, werde selbst aktiv! Du kannst durch deine Anwesenheit und Berichterstattung dazu beitragen, dass eine breite Öffentlichkeit über die Vorgehensweise bei der Verhandlung informiert und somit eine Auseinandersetzung mit Vorgehen oder Urteilen ermöglicht wird. Insbesondere bei umstrittenen und hochpolitisierten Prozessen ist die Rolle der Öffentlichkeit nicht zu unterschätzen.

Gerne kannst du mit uns Kontakt aufnehmen und gemeinsam mit uns Prozesse beobachten / uns von deinen Erfahrungen berichten. Wir bieten auch verschiedene Vorträge und Workshops an, die dir den Einstieg in die Prozessbeobachtung erleichtern / dein Wissen vertiefen.

Weitere Informationen: