Sieben neonazistische Einzelfälle oder ein Faible für die Zahl 14?

Am Montag, den 5.6.23 stand der ehemalige Bundesheer-Rekrut Manuel S. wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in sieben Fällen in Graz vor Gericht. Verhandelt wurde neonazistische Propaganda innerhalb der rechtsextremen ‚Identitären‘, des Bundesheeres, sowie auf verschiedenen Internetplattformen.

Bereits im März 2022 berichtete der Standard über einen Grazer Grundwehrdiener im Unterstützungsnetzwerk des mittlerweile verurteilten und inhaftierten Neonazis Phillip H. alias ‚Mr. Bond’. Manuel S. soll in einer Telegram-Gruppe von Unterstützer*innen des Neonazis als Übersetzer aktiv gewesen sein und unter anderem martialische Fotos von sich in Bundesheeruniform, versehen mit rassistischen und antisemitischen Kommentaren, gepostet haben. Zwei seiner Postings dort, waren unter anderem angeklagt.

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Auch Radio Helsinki berichtete darüber.

Auffällig oft verwendete der Angeklagte die Zahl 14. Sie ist ein Code für den rassistischen Glaubenssatz US-amerikanischer Neonazis, den sogenannten ’14 Words‘, die der nun 22-Jährige Kellner vor Gericht auswendig rezipieren konnte. Die 14 fand sich auch im Youtube-Kanal des Angeklagten wieder, ebenso wie ein Hakenkreuz im Profilbild. Auch dies wurde angeklagt.

Kurz nach Veröffentlichung des Artikels im Standard wurde die Wohnung des nun Angeklagten durchsucht. Neben 264 einschlägigen Bildern mit NS-Bezug (zB das Bild einer Rauchwolke mit der Bildunterschrift „Jüdisches Familienfoto“ und Reichsadler-Darstellungen), wurde kinderpornographisches Material und Merchandise der ‚Identitären‘, sowie Propagandamaterial ihrer Nachfolgeorganisation ‚DO5‘ gefunden. Auffällig war zudem auch hier das Faible für die Zahl 14; angebracht beispielsweise als Verzierung seines Klingelschildes oder einer Dokumentenmappe. Auch als Tätowierung am Handgelenk trägt Manuel S. die 14 und stellte dies öffentlich auf seinem Instagram-Profil zur Schau. Die Tätowierung war ein weiterer Anklagepunkt. Ob die Zahl 28 auf seiner Sturmhaube, wie der Angeklagte behauptete, wirklich für sein Geburtsdatum und nicht etwa für den unter Neonazis ebenfalls beliebten Zahlencode für ‚Blood&Honour‘ stehen könnte, wurde vor Gericht nicht hinterfragt.

Was jedoch hinterfragt wurde, war die Rolle des Angeklagten bei den ‚Identitären‘, wo er laut eigenen Aussagen seit 2019 aktiv war. Um sich auch außerhalb von persönlichen Treffen organisieren zu können, sei der Kontakt mit regionalen Führungskadern wie Harald W. oder Erik F. in verschlüsselte Telegram-Chats verlagert worden. Ebenfalls aktenkundig wurde ein Chat mit Claudia L., welche vom Verfassungsschutz dem Umfeld der ‚Kulturfestung‘, also dem Zentrum der ‚Identitären‘ in der Steiermark, zugerechnet wird. Auch in diesem Chat finden sich einschlägige Anspielungen auf die Zahl „88“, dem Neonazi-Code für „Heil Hitler“. Fotos zeigen ihn zudem mit Martin Sellner und dem IB-Aktivisten Martin L. bei einem Stammtisch in Graz. L. sei ein Jugendfreund des Angeklagten, mit dem er auch nach Ungarn auf Urlaub gefahren sei, wie Fotos im Akt zeigten. Zu sehen darauf: die beiden posieren mit Lambda-Fahne vor einem Denkmal. Ausgegangen sei dies von L., der wesentlich aktiver als der Angeklagte in der rechtsextremen Szene sein soll. Anscheinend eine Familientradition, wie ein Foto von L.’s Vater aus dessen Jugendzeit mit Hitler- bzw. Ustaša-Gruß vermuten lässt.

Der Kontakt zu dem ‚Identitären‘ Aktivisten Martin L. spielte in der Verhandlung jedoch noch eine wesentlichere Rolle: wegen einer inkriminierten Konversation der beiden vom 20.4.2020, in der S. daran erinnerte, dass „[d]er gute Adi“ heute Geburtstag habe, was anschließend zu der schwärmerischen Debatte führte, ob nun Hitler oder Mussolini „besser“ gewesen sei. Der Angeklagte selbst sei inzwischen bei den ‚Identitären’ ausgestiegen, da sich diese laut eigener Auskunft zu sehr radikalisiert hätten.
Weiter nannte der Angeklagte den ‚Ring Freiheitlicher Jugend‘ (RFJ ) als angestrebtes politisches Betätigungsfeld, es ist jedoch fraglich ob er je formal Mitglied geworden ist oder ob dies nur ein Wunsch von ihm blieb.

Die beiden weiteren Punkte der Anklage betrafen NS-Propaganda Videos, die der Angeklagte etwa an Kameraden vom Bundesheer verschickt haben soll. Grund sei Begeisterung über die Präzision der Wehrmacht beim Marschieren und Exerzieren gewesen, wie er vor Gericht angab. Der Angeklagte gab sich in allen sieben Punkten geständig. Wohl auch, weil ihm bewusst war, dass die Argumentation, sein Faible für die Zahl 14 habe sich nur auf den 14. Grazer Stadtbezirk bezogen nicht sehr glaubwürdig für die Geschworenen sein würde.

Er wurde in allen Anklagepunkten einstimmig schuldig gesprochen. Das Urteil: 3960€ Geldstrafe und 12 Monate bedingte Haftstrafe auf drei Jahre Probezeit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Sexualstrafdelikt, wegen dem beim Angeklagten gefundenen kinderpornographisches Material, wird noch gesondert verhandelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Offen bleiben auch die Fragen, welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen vom Bundesheer gesetzt wurden, ob die rechtsextreme Gesinnung des Soldaten bekannt war? Ob gegen weitere Soldaten in diesem Zusammenhang Ermittlungen laufen oder ob dieser Fall als ein weiterer vermeintlicher „Einzelfall“ behandelt wurde, ist bisher nicht bekannt. Über rechtsextreme Vorfälle beim Bundesheer in den letzten Jahren berichteten ‚Stoppt die Rechten‚ und der Standard. So sind im Zeitraum von Juli 2021 bis Mai 2022 bisher 17 Fälle bekannt.

Update 29. Juni 2023: Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, der Vorwurf des Besitzes von kinderpornographischem Material wurde eingestellt. Ermittlungen gegen weitere Personen dauern an.

Update 02. November 2023: Der oben erwähnte Martin L. wurde wegen des Verbrechens nach § 3g Verbotsgesetz zu 600Є Geldstrafe und 11 Monaten bedingt auf 3 Jahre verurteilt.

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