2. Maßnahmenbeschwerde nach Klimaprotest

BeschwerdeführerAnselm Schindler, Journalist und Aktivist, der am 31.5.2019 über die Sitzblockade und deren Räumung berichtete
BeschwerdeführervertreterMag. Clemens Lahner
Zuständiges GerichtLandesverwaltungsgericht Wien
RichterinMag. Nussgruber
BehördenvertreterDr. Weiss
Wichtige Zeug*innenu.a. an der Festnahme beteiligte Polizisten, Einsatzkommandant, Aufnahmeleiter, Landeseinsatztrainer der Polizei, Amtsärzte, weitere Beobachter*innen der Proteste
BeweismaterialVideoaufnahmen, die aus verschiedenen Perspektiven die Festnahmesituation und das vorangegangen Geschehen dokumentieren

Was bisher geschah

Beim Aktionstag für Klimagerechtigkeit am 31. Mai 2019 kam es zu diversen Protesten in Wien. Nach der Großdemonstration von Fridays for Future blockierten über 100 Klima-Aktivist*innen die Aspernbrücke bei der Urania für mehrere Stunden um auf die Dringlichkeit einer sofortigen Verkehrswende in der österreichischen Politik aufmerksam zu machen. Die Klimakrise zerstört heute schon die Lebensgrundlage vieler Menschen und betrifft letztendlich uns alle. Proteste für Klimagerechtigkeit finden deshalb vermehrt Zuspruch in der Bevölkerung. Doch sind diese zunehmend repressiven Tendenzen und übermäßiger Gewalt der Polizei ausgesetzt. Die Häufung drohender verwaltungs- oder sogar strafrechtlicher Konsequenzen, aber auch die Fälle von Polizeigewalt können als eine Form der Kriminalisierung von Protesten gewertet werden.

Aktivist*innen und Beobachter*innen der Sitzblockade und der anschließenden polizeilichen Räumung am besagten Klima-Aktionstag schilderten mehrere Fälle von Polizeigewalt. Die Fälle die durch Videoaufnahmen dokumentiert und von den Betroffenen in die Öffentlichkeit gebracht wurden, sorgten zwar für Empörung führten aber nur am Rande zu einer vertiefenden Diskussion über die Verhältnismäßigkeit des Polizeivorgehens und ihrer strukturellen Dimension. Forderungen nach einer verpflichtenden Kennzeichnungspflicht, unabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsstellen, sowie mehr Transparenz innerhalb der zuständigen Behörden und signifikante Konsequenzen für die beteiligten Polizist*innen begleiten bis heute diesen Diskurs.

Das Mittel der Maßnahmenbeschwerde

Ein Weg im Nachhinein rechtlich gegen ein unrechtmäßiges Polizeihandeln vorzugehen, ist das Rechtsmittel der „Maßnahmenbeschwerde„. Damit verbunden sind oft ein erhebliches finanzielles aber auch rechtliches Risiko. Doch drei der von Polizeigewalt Betroffenen entschieden sich mit ihren Erlebnissen an die „Öffentlichkeit“ zu gehen und sich vor Gericht zu wehren. In dem von uns begleiteten Beschwerdeverfahren von Anselm Schindler gegen die Landespolizeidirektion Wien offenbarte sich, wie sich übermäßige Gewaltbereitschaft des polizeilichen Handelns und dessen Auswirkungen nicht nur punktuell auf einen Einzelfall begrenzen, sondern viel mehr einen Grundtenor im Polizeiapparat bilden. Immer öfter sind Unbeteiligte Opfer dieser Tendenzen, wie man am Fall Anselm Schindlers sehen kann.

Urteil: „Es kann nicht rechtswidriger sein als es schon ist.“

„Die Festnahme einschließlich der Art und Weise der Anwendung von Körperkraft sowie die Anhaltung am 31.5.2019 und die Art und Dauer der Anhaltung einschließlich der Verweigerung rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung am 31.5.2019 & 1.06.2019 des Herrn Anselm Schindlern (wird) für rechtswidrig erklärt.“

Urteilsverkündung, 6. Verhandlungstag am 12.12.2019

Konkret heißt das: bereits die Festnahme war rechtswidrig und somit auch alle weiteren Amtshandlungen die folgten. Doch was genau ist in den wenigen Sekunden während der Festnahme bis zu seiner Entlassung aus dem Polizeianhaltezentrum (PAZ) 14 Stunden später passiert, wie wurde es vor Gericht verhandelt und was bedeutet diese Entscheidung?

Im vorliegendem Fall war der Journalist und Aktivist Anselm Schindler als Referent am Klimacamp, wo er von den Klimaprotesten in Wien erfuhr und sich entschied von ihnen zu berichten. Als er am späten Nachmittag zur bestehenden Sitzblockade kam, beobachtete er das Geschehen vom Bürger*innensteig aus und berichtete live über Twitter.

Er war kein Teil der an der Kreuzung stattfindenden Blockade, sondern lediglich Beobachter wie viele andere an diesem Tag auch. Nachdem die Räumung ausgesprochen worden war, bildete die Polizei eine Sperrkette. Anselm Schindler und einige andere Beobachter*innen wurden von Polizeibeamten zurückgedrängt, es kam zu einem kurzen Wortwechsel wobei die Polizisten begannen die Umstehenden wegzurempeln. Diese Schilderungen des Beschwerdeführers decken sich mit den Aussagen weiterer Demobeobachter*innen, die im Zuge des umfangreichen Beweisverfahrens gehört wurden.

„Ich habe einen Schritt zur Seite getan und dadurch deutlich gemacht, dass ich mich vom Platz entferne. Plötzlich wurde ich weggezerrt. Ich war so erschrocken, dass ich keine detaillierte Erinnerung mehr an den Vorfall habe, mir war unklar warum das passierte, es gab schlichtweg keinen Anlass dafür, und dann wurde ich weggezerrt. Danach hatte ich ein Blackout, mir wurde schwarz vor Augen. Das nächste was ich weiß ist, dass ich am Boden lag, mein Kopf offenbar unter dem Auto, Knie im Rücken und Nackenbereich. Ich habe schwer Luft bekommen, jemand hat meine Arme hinten nach oben gerissen, ich hatte Schmerzen und habe nur mehr versucht diese Situation zu überstehen. Ich habe versucht klarzumachen, dass von mir kein Widerstand ausgeht und gemeint sie können meinen Ausweis haben. Aber die Einsatzbeamten waren nicht gewillt von mir zu lassen. Es war ein heftiger Schockmoment als ich merkte, dass der Reifen des Wagens in Bewegung setzte, ich spürte nur mehr tiefe Ohnmacht und Angst.“

Anselm Schindler, erster Verhandlungstag am 06.11.2019

Im Gegensatz dazu sagt der beteiligte Beamte, mit dem es vorher zu einem kurzen Wortwechsel gekommen war, dass er Schindler mehrmals aufgefordert hätte zu gehen und die Festnahme deutlich ausgesprochen hätte. Die zwei Polizeibeamten stützen die von ihnen ausgeführte Festnahme und ihr anschließendes Verhalten bis heute auf das „aggressive Rumfuchteln“ des Beschwerdeführers. Durch mehrere dem Gericht vorgelegte Videobeweise konnten diese Aussagen aber eindeutig widerlegt werden. Sie zeigen, dass Anselm Schindler seine Hände kurz vor der Festnahme in den Hosentaschen hatte und sich einen Schritt vom Geschehen weg bewegte. Auch der unmittelbare und überraschende Übergriff des Polizisten ist auf einem Video deutlich festgehalten – wurde das Video doch direkt neben ihm gedreht. Über die gesamte Dauer seiner Anwesenheit am Rande der Blockade ist kein einziger Hinweis auf eine aggressives Verhalten seinerseits oder irgendeine Widerstandshandlung zu entdecken, dies stellt auch die Richterin in ihrem Urteilsspruch fest. Hier wird deutlich, dass das Filmen und Dokumentieren von Amtshandlungen der Polizei ein wichtiges Mittel zur Schließung von Lücken in der polizeilichen Kontrolle ist, aber auch Grundlage für Beweismaterial im Rechtsschutz. Die Regulierung durch die Zivilgesellschaft bietet eine Chance im rechtsstaatlichen Monitoring von Polizeiarbeit.

Das Verhalten vor der Festnahme war wie bereits angeführt der entscheidende Punkt des gesamten Verfahrens. Weil man zu dem Schluss kam, dass die Festnahme an sich schon rechtswidrig war, galt das auch für jede weitere Amtshandlung gegenüber Anselm Schindler. Es wurde von der Richterin festgehalten, dass die beteiligten Polizisten zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über die Bewegungsrichtung des Betroffenen hatten und somit auch dem Fixierungsort unter dem Bus allein bestimmt haben. Wer aber dem Arrestantenwagen das Kommando zum Losfahren gab, konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. Nicht nur aufgrund der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen gegen die beteiligten Polizist*innen waren die Aussagen der Polizeizeugen nicht zielführend und offenbarten zusätzlich die fehlende Übersicht und Organisation während der gesamten des Polizeieinsatzes.

Was kaum bekannt ist

Was zudem in der Öffentlichkeit kaum behandelt wurde, was aber die strukturelle Problematik und Häufung der Übergriffe im Polizeiapparat aufzeigt, sind die darauf folgenden Ereignisse, nachdem Anselm Schindler in den Polizeibus gebracht wurde.

„Ich wurde in den Arrestantenwagen gebracht, wo sich eine 1×1 m große Einzelzelle befand und in der ich schließlich gefesselt drin saß, Panik hatte und nicht wusste was passiert und was mir vorgeworfen wird. Ich wusste ja nicht mal ob ich festgenommen wurde, was passieren würde. Da war so ein kleines Fenster wo ich Blicke nach draußen werfen konnte wenn ich mich streckte. Ich habe versucht auf mich aufmerksam zu machen, nach einem Anwalt verlangt und geäußert dass ich Schmerzen habe. Ich habe versucht ruhig zu bleiben, was aber schwer war, da kaum Licht in die Zelle fiel und niemand antwortete. Die Seitentür war zu dem Zeitpunkt geöffnet. Ich hatte Schmerzen, mit mir wurde nicht gesprochen, die Tür ging irgendwann zu und der Wagen fuhr los.“

Anselm Schindler, erster Verhandlungstag am 06.11.2019

Auch nicht erwähnt werden die möglichen traumatischen Folgen solcher Erlebnisse, die langfristige Folgen haben können.

Immer wieder bat Schindler um einen Anwalt. Im PAZ hieß es zunächst es ginge bei ihm lediglich um eine Verwaltungsübertretung, mehr Auskunft erhielt er aber auch da nicht. Dort gab er erneut an, sein Ausweis befinde sich in seinem Rucksack, worauf nicht eingegangen wurde. Noch vor Gericht wurde behauptet er hätte seine Identität nicht freiwillig Preis gegeben. Von seiner Festnahme bis zur Entlassung am nächsten Morgen vergingen 14 lange Stunden. Gerechtfertigt wird diese Dauer einerseits durch die aufwendige administrativen Abwicklung, die zu einem großen Teil auf Papier und nicht mittels Computersystemen erledigt wurde, dem Mangel an Personal resultierend in einer Überforderung (auch bei der Sitzblockade selbst) und durch das angeblich aggressive Verhalten Schindlers im PAZ.

Die Häufung dieser Unmäßigkeiten ist eine Abfolge rechtswidriger Amtshandlungen, die aber von den beteiligten Beamt*innen selbst vor Gericht nicht als solche betrachtet wurden. Im Gegenteil rechtfertigten diese weiter ihre Strategien, deren Rechtmäßigkeit in Folge widerlegt werden konnte. Ihre Aussagen gehen alle in die Richtung, dass sich Schindler aggressiv und unkooperativ verhalten hätte und widersprechen sich zu großen Teilen mit den Videobeweisen und den Aussagen anderer Beobachter*innen, die sich im Nahbereich zur Festnahme befanden.

Konsequenzen

Von den Beschwerden, die aus der Klimademo vom 31.5.2019 hervor gingen, wurden bisher zwei positiv beschieden. Eine dritte folgt in den kommenden Tagen. Diese Amtshandlungen trafen drei sehr unterschiedliche Personen, deren Anwesenheit im Geschehen unabhängig voneinander war.

Weder haben solche gewonnenen Maßnahmenbeschwerden konkrete Konsequenzen für die beteiligten Beamt*innen noch ist es erfahrungsgemäß der Fall, dass Veränderungen in der Polizeistruktur angestoßen werden. Übrig bleibt der öffentliche Diskurs.

So ist es wichtig, die Diskussion am Leben zu halten und in den Fokus der breiten Bevölkerung zu rücken. Es wurde am Fall Schindler deutlich, dass missbräuchliches Amtshandeln jede*n treffen kann, nicht nur eine bestimmte Gruppierung. Neben der vorher schon erwähnten zivilrechtlichen Kontrolle ist mehr Reflexionskultur im Polizeiapparat genauso wünschenswert wie die Schaffung von unabhängigen Ermittlungsbehörden und Institutionen zur Unterstützung für Betroffene von Polizeigewalt.