Peter Binder in Wiener Neustadt angeklagt

Der mittlerweile 55-jährige, einschlägig vorbestrafte Österreicher wurde am 23.05.2022 in Wiener Neustadt erneut nach dem Verbotsgesetz zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.

Vorgeworfen wurde Binder diesmal das Versenden von drei WhatsApp-Nachrichten mit nationalsozialistischen Inhalten, sowie die Zurschaustellung verschiedener NS-Devotionalien in seiner früheren Wohnung. Letztere wurden im Rahmen einer Hausdurchsuchung gefunden, die bei Binder aufgrund des Verdachts von Waffen- und Suchtgifthandel durchgeführt wurde. Im März 2022 war Binder dafür bereits zu 7,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist jedoch aufgrund eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft nicht rechtskräftig. Binder wurde daher aus der Untersuchungshaft vorgeführt.

Der Angeklagte hat eine lange Liste an Vorstrafen vorzuweisen. Das Verlesen seiner 14 teils einschlägigen Vorstrafen nahm zu Prozessbeginn viel Zeit in Anspruch. Darunter waren vor allem Verstöße gegen das Waffen-, Suchtmittel- und Verbotsgesetz. Zu den aktuellen Anklagevorwürfen bekannte Binder sich schuldig.

Unbelehrbar und kein Opfer

Die nun belastenden WhatsApp-Nachrichten versendete er teilweise noch bevor die letzte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz von 2018 überhaupt rechtskräftig wurde. Die vorsitzende Richterin, die auch schon 2018 den Verbotsprozess gegen ihn führte, erinnerte sich noch gut an die Verhandlung. Sie konfrontierte den Angeklagten damit, dass ihm die Strafbarkeit auch in diesem Fall bewusst gewesen sein müsse. Binder meinte jedoch, sich nicht mehr zu erinnern, warum er die Nachrichten versendete: Es sei eben „passiert“ und es tue ihm leid. Die Richterin machte deutlich, dass so etwas nicht einfach geschehe: “Da muss irgendwie mehr dahinter sein.” Ihre Einschätzung unterlegte sie mit einigen sichergestellten Chatverläufen, in dem die rassistische Gesinnung des Angeklagten sehr offen zu Tage trat. Er hätte zeitweise so viele Nachrichten bekommen, dass er gar nicht mehr nachgekommen sei, diese von seinem Handy zu löschen. Diese Schutzbehauptung quittierte die Vorsitzende lapidar mit: “Sie sind hier nicht das Opfer.” Dieses “Geständnis” wertete das Geschworenengericht dennoch als Milderungsgrund.

Sowohl die Staatsanwältin, als auch die Richterin bezeichneten Binder als unbelehrbar. Selbst sein Verteidiger kam am Ende zu dem Schluss, dass dies vielleicht für die Gesinnung seines Mandanten zutreffend sei. Interessant war wie vor Gericht mit eben dieser Gesinnung umgegangen wurde. So legte etwa die Richterin großen Wert darauf, von neonazistisch und nicht von rechtsextrem zu sprechen.

Um vor allem den Geschworenen einen Einblick in den Werdegang des Angeklagten und die vorangegangenen Ermittlungen zu geben, lud die Staatsanwältin den führenden Ermittler in der Causa Binder vom DSN (vormals BVT) vor. Laut ihm wird Binder in Verfassungsschutzkreisen als “Schwergewicht” der österreichischen neonazistischen Szene gehandelt: ”Das hat in den 1990er Jahren mit Gottfried Küssel mit der VAPO angefangen, mit so einer militanten Wehrsportgruppe und hat sich dann bis heute durchgezogen und es hat nie aufgehört.” Dafür sprechen laut Zeugen vor allem die im sichergestellten Handy gespeicherten Telefonnummern, u.a. von Karin K. (Ehefrau eines bekannten Neonazis) und Felix B. (verurteilt wegen Wiederbetätigung im Zusammenhang mit der neonazistischen Website “alpen-donau.info”). Weiters berichtete der Verfassungsschützer von “Erkundigungen” bei seinen Kontakten, welche der einschlägig rechten Szene zuzuordnen sind und angaben, es hätte lediglich länger zurückliegenden Kontakt zu Binder gegeben. Inwieweit diesen Aussagen Glauben zu schenken ist, sei dahingestellt, zumal die Vorsitzende selbst davon sprach, dass es sehr wohl zumindest kurzzeitigen Kontakt zu Karin K. gab, um einen Computer aufzusetzen. Dieser Widerspruch wurde jedoch nicht aufgelöst.

Interessant war auch die Erwähnung einer während der Ermittlungen vermuteten rechtsextremen Miliz in Deutschland. Der damalige Innenminister Nehammer warnte noch im Juli 2021 davor. Dieser Verdacht hätte sich jedoch nicht erhärtet, so der Zeuge weiter. Es bleibt also nach wie vor offen, wie der Anfangsverdacht für die sogenannte “Miliz der Anständigen” aufkam und ob es vielleicht doch um mehr ging als die bloße Bereicherungsabsicht, welche von der Verteidigung Binders propagiert wurde. Weitere Details, zum Beispiel, ob mögliche Mittäter*innen ebenfalls verurteilt wurden, nannte er nicht. Dass Binder nicht allein agierte zeigte sich allerdings bereits im Prozess in Wien.

Auch seine Kontakte nach Deutschland waren kurz Thema im Prozess. So nannte man Binder in einem deutschen Motorradclub immer “Nazi-Peter”. Laut des Verfassungsschützers war es jedoch ein ganz „normaler Club mit vereinzelten Straftätern“. Eine Einschätzung die zu Denken gibt, wenn man die durchaus guten einschlägigen Kontakte Binders nach Deutschland aus der Vergangenheit kennt.

„Bereits Anfang der 90er-Jahre wurden im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einer Serie von Bombenanschlägen in Österreich von den dortigen Ermittlungsbehörden intensive Kontakte zwischen österreichischen Neonazis und Berliner »Vandalen« bzw. deren engstem Umfeld festgestellt.“

https://www.antifainfoblatt.de/artikel/die-%C2%BBvandalen%C2%AB-%E2%80%93-neonazis-mit-%C2%BBrocker%C2%AB-habitus

Eine zweite Zeugin, die ehemalige Nachbarin von Binder, bestätigte, dass die Bilder sichtbar in der Wohnung platziert gewesen waren, auch wenn sie sich mittlerweile nicht mehr an die Motive erinnere: “Es waren keine Welpenbilder, es waren schirche Gegenstände.” Sie hatte damals die Wohnung von Binders verstorbenen Eltern übernommen.

Der Verteidiger hob in seinem Schlussvortrag noch einmal das Geständnis des Angeklagten hervor und verglich die Strafdrohung mit der von Totschlag. Diese Art von Vergleichen ist eine gängige Strategie der Verteidigung bei Verbotsgesetzprozessen. Das Kalkül scheint hierbei zu sein, die Unerfahrenheit der Geschworenen bei der Urteilsfindung auszunutzen, da die Geschworenen gemeinsam mit den drei Berufsrichter*innen die jeweilige Strafhöhe festlegen. Weiters sehe er die propagandistische Wirkung der Taten als nicht gegeben, bzw. als sehr gering an; die drei Freundinnen, an die Binder die WhatsApp-Nachrichten schickte, hätte er ja nicht überzeugen können, weil sie bereits dieser Gesinnung anhängen würden. Auch die Bilder in seiner Wohnung hätten auf die paar “Freunde und Bekannten, die nicht aus der linken Ecke kamen” wohl kaum propagandistische Wirkung gehabt. Was hier passierte, sei am unteren Ende des Straftatbestandes anzusiedeln. Er hoffte, dass der Angeklagte daraus gelernt hätte, auf was schließlich auch das Geständnis schließen lasse.

Das Geschworenengericht sah die Schuld Binders einstimmig als erwiesen an und verurteilte ihn zu 3,5 Jahren Haft. Als mildernd wurde nur das Geständnis bewertet, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen, die einschlägigen Vorstrafen, der raschen Rückfall und, dass dieser teilweise noch während des Vollzugs der letzten Haftstrafe geschah. Binder akzeptierte das Urteil. Die Staatsanwältin gab zunächst keine Erklärung ab, verzichtete aber in weiterer Folge ebenfalls auf Rechtsmittel, weshalb das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist.

Aufklärung ungenügend

Auch wenn den verharmlosenden Schutzbehauptungen des Angeklagten in diesem Verfahren einiges durch die vorsitzende Richterin entgegengesetzt wurde, so war das ganze Ausmaß seiner Verstrickungen in die extrem rechte Szene, sowie die mögliche Gefahr, die von Personen wie dem Angeklagten ausgeht, auch diesmal kein Thema. Selbst wenn seitens des Verfassungsschutzes keine Erkenntnisse zu aktuellen Aktivitäten und zur Vernetzung des Angeklagten mit früheren Bekannten genannt werden konnten, ist das kein Grund zum Aufatmen. Solange kein systematisches Durchleuchten des Milieus stattfindet, sondern an der Einzeltäterhypothese festgehalten wird, bleibt nach wie vor vieles im Dunkeln. Die Nichtaufklärung von extrem rechten Netzwerken ist kein Einzelfall, sondern eher der Regelfall. Angesichts der immer wieder bekannt werdenden Waffenfunde ist das alarmierend.

Mehr zum Komplex „Peter Binder“