Es ist der 8. Prozesstag hier am Amtsgericht Dessau mit Ihnen Herr Rosenberg, als Vorsitzdender Richter und mit Ihnen Frau Legner, als Vertreterin der Staatsanwaltschaft Dessau. Die Anklage: versuchte gefährliche Körperverletzung durch das Werfen mit leeren Feuerzeugen am 7. Januar 2016 vor die Staatsanwaltschaft Dessau.
So behaupten es die Polizisten. Wir alle wissen aber, warum wir tatsächlich hier sind. Wir alle wissen, worum es hier im eigentlichen Sinne geht. Wieder einmal werden hier unschuldige Menschen mit strafrechtlichen Mitteln verfolgt, um einzuschüchtern und um uns, die Aktivisten*innen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ungerechtfertigt zu kriminalisieren. Wir haben in den letzten 7 Prozesstagen wieder einmal gehört, wie Polizeibeamte im Zeugenstand logen und Aussagen trafen, die im deutlichen Widerspruch stehen zu dem, was uns alle anderen Zeugen*innen, die nicht für die Polizei arbeiten, berichtet haben.
Sie stehen im Widerspruch zur Wahrheit!
Ihre autoritäre und selbstgefällige Art der Prozessführung Herr Rosenberg, kennen wir ja schon zur genüge aus dem Verfahren gegen zwei andere Aktivist*innen unserer Initiative. Damals haben sie 18 Tage lang verhandelt. Wieviel Aufwand betreiben sie hier eigentlich, um falschen Behauptungen von Polizisten nachzugehen, wo wir doch alle Wissen, dass diese Polizisten im Zeugenstand gelogen haben und die, die noch kommen auch lügen werden.
Drei ungeklärte Todesfälle im Dessauer Polizeirevier. 15 Jahre lang wurden systematisch Menschen in Polizeigewahrsam genommen, sie konnten dort gequält und sogar zu Tode gefoltert werden. Das sollte sie als Richter mehr interessieren, als die Verfolgung derjenigen, die diese Fakten an die Öffentlichkeit gebracht haben. Warum hat es eigentlich 15 Jahre lang niemanden am Amtsgericht gewundert, dass Polizeibeamte aus dem Polizeirevier Dessau grundsätzlich keine Richtervorbehalte eingeholt haben? Sie Herr Rosenberg helfen nur dabei, die Wahrheit zu unterdrücken und zu verklären.
Vielleicht sind sie sich dabei sogar ganz sicher, dass sowieso alles unter den Teppich der deutschen Justiz gekehrt wird. Dieser sagenhafte Teppich, den der Leitende Oberstaatsanwalt a.D., Folker Bittmann, gern anführt indem er behauptete: „Hier wird nichts unter den Teppich gekehrt.“ Doch – auch wenn Sie beide es noch nicht gemerkt haben sollten – kein Teppich ist groß genug, um diese menschenverachtenden Verbrechen, die hier in Dessau begangen wurden und werden, zu verdecken. Bereits jetzt ist der Umgang der deutschen Justiz mit dem Fall von Oury Jalloh einer der größten Justizskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Menschen zu foltern, sie zu erschiessen, sie zu vergasen und zu verbrennen ist deutsche Tradition. Sie hat ihren Ursprung der Versklavung von Millionen von Menschen, in der brutalen Kolonialisierung ganzer Erdteile und sie setzt sich in dem Verbrechen, das Oury Jalloh und vielen anderen Menschen aus Willkür, Folter- und Mordlust angetan wurde, fort.
Die Polizei wird dafür grundsätzlich nicht bestraft, sondern von der Justiz geschützt. So war auch das Polizeirevier in Dessau seit der Wende eine rechtsfreie Zone. Hier konnte alles passieren! Die Polizisten folterten und töteten Menschen.
Kein Staatsanwalt, kein Richter hat eingegriffen. Und diejenigen Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen, die uns in den letzten Jahren immer wieder rechtswidrig strafrechtlich verfolgt und mehrfach – nachweislich rechtswidrig – auch körperlich angegriffen haben, sie alle sind Mittäter. Sie machen sich der komplizenhaften Vertuschung dieser Verbrechen mitschuldig!
Die Medien berichten immer wieder über die Überforderungen von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt. Ja sogar der Fall Oury Jalloh wurde wegen angeblicher Überlastung der Behörde an die Staatsanwaltschaft Halle übergeben, so behauptete das die Generalstaatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung. Aber für derart unsinngige, überflüssige Verfahren nehmen Sie sich als Richter am Amtsgericht Dessau und Sie als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Dessau die Zeit? Sie spielen auf Zeit Herr Rosenberg! Dabei müssten sie doch eigentlich wissen, dass unser Kampf für Wahrheit und Gerechtigkeit diese Zeit überdauern wird und einmal mehr offenkudig macht, mit welchen Mitteln man gegen uns vorgeht.
Sie können Unrecht nicht zu Recht erklären Herr Rosenberg…
Warum stehe ich vor diesem Gericht?
Mir wird vorgeworfen am 7. Januar 2016, auf der jährlichen Gedenkdemonstration zum Todestag von Oury Jalloh, bei einer symbolischen Kunst-Aktion mit leeren Feuerzeugen Polizisten beworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dessau wirft mir versuchte schwere Körperverletzung vor. Ihr Ermittlungsverfahren beruhte bis zur Anklageerhebung ausschliesslich aus den abgesprochenen, konstruierten Absprachen von 6 Polizeibeamten.
Diese Anklage ist eine Lüge. So wie das Feuerzeug selbst als Symbol der Lüge im Fall von Oury Jalloh gilt.
Es ist ein manipuliertes Beweismittel und dient der Polizei als Alibi für den Mord an Oury Jalloh am 7.1.2005 in der Zelle 5 des Polizeireviers Dessau. Ein Feuerzeug wurde am Tatort aber gar nicht gefunden. Erst drei Tage später tauchte plötzlich ein halb verschmorter Feuerzeugrest im Labor des Landeskriminalamtes auf, der als Spur 1.1.1 nachträglich auf einer Asservatenliste ergänzt wurde.
Untersuchungen durch das LKA Sachsen-Anhalt im Juli 2012 und das LKA Baden-Württemberg im August 2014 haben ergeben, dass sich an diesem Feuerzeugrest weder die DNA von Oury Jalloh noch Fasern von seiner Bekleidung oder der Matratze aus der Zelle 5 befinden. Statt dessen ist es mit unzähligen Fasern und sogar mit 2 Tierhaaren verschmolzen. Es handelt sich dabei um tatortfremde Spuren, die faktisch nicht mit den vorgefundenen Brandresten in der Zelle 5 in Verbindung gebracht werden können.
Der einzige und grundlegende Baustein der Selbstentzündungshypothese, der Feuerzeugrest, ist seit dem Jahr 2012 als manipuliertes Beweismittel entlarvt. Die Staatsanwaltschaft Dessau ignorierte diesen Fakt und verweigerte die Aufklärung bezüglich der Frage, wessen DNA sich denn tatsächlich an diesem Feuerzeugrest befindet oder woher die tatortfremden Fasern und Tierhaare stammen.
Schliesslich stellte der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann in seinem Vermerk vom 4. April 2017 fest, dass das asservierte Feuerzeug nur „theoretisch“ zum Entfachen des Brandes benutzt worden sein kann. Und er führte aus, dass die Tatortgruppe des Landeskriminalamtes Gelegenheit gehabt hatte, „ein Feuerzeug zusammen mit Brandschutt in den verwendeten und später versiegelten Plastiksack zu verpacken.“.
Nein, anstatt die Täter zu verfolgen zog die gleiche Staatsanwaltschaft es vor, Aktivist*innen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vor Dessauer und Magdeburger Gerichten strafrechtlich zu schikanieren.
Das Feuerzeug steht daher symbolisch für ein kaltblütiges Verbrechen, das nicht mit der Verbrennung von Oury Jalloh in der Polizeizelle 5 am 7. Januar 2005 endete, sondern sich bis in diesen Gerichtssaal hinein, hier und heute fortsetzt. Denn es sitzen weiterhin nicht die Mörder von Oury Jalloh auf der Anklagebank. Es sitzen auch nicht diejenigen auf der Anklagebank, die seit über 13 Jahren verschweigen und vertuschen oder diejenigen, die Ermittlungen verschleppen und Beweismittel verschwinden lassen.
Täter und Mittäter, Polizei und Justiz, inszenieren mit den ihnen zu Verfügung stehenden Mitteln die widerrechtliche Strafverfolgung Unschuldiger. Wir sind konfrontiert mit einer Justiz, die den Mord an Oury Jalloh nicht aufklären will und sich gleichzeitig anmaßt Urteile über diejenigen zu fällen, die nach den Mördern fragen!
Insbesondere Sie, Richter Rosenberg, haben in einem früheren Verfahren gegen zwei weitere Aktivisten der Oury Jalloh Initiative ausgiebig bewiesen, mit welchen einschüchternen Methoden Sie in ihrem Gerichtssaal arbeiten. Sie haben über 18 Prozesstage lang die Wahrheit unterdrückt und ihre Position genutzt, um uns ungerechtfertigt abzuurteilen.
Selbst die Tatsache, dass ein Dessauer Staatsschützer im Zeugenstand bekundet hatte, dass es polizeiliche Dossiers gibt, in welchen durch rechtswidrige Überwachungsmaßnahmen zusammengetragene Informationen über Aktivist*innen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh aufgeführt sind, um diese als Vorlage zur zielgerichteten Verfolgung derselben zu benutzen, haben Sie als Richter ignoriert.
Auch dieser Prozess hier ist Teil des instituionalisierten Verfolgungseifers, welchem unsere Initiaive in Sachsen-Anhalt ausgesetzt ist. Daher verwundert es auch nicht, dass die Aussage des Staatsschützers in den von diesem Gericht erstellten Protokollen nicht mehr auftaucht.
Durch unsere intensive Aufklärungsarbeit konnten wir nicht nur durch internationale Gutachten beweisen, dass Oury Jalloh ermordet wurde. Durch unsere faktenbasierte Arbeit hat eine breite Öffentlichkeit Augen und Ohren geöffnet für das, was hier in Dessau passiert: die systematische Vertuschung eines rassistsichen Mordes durch Polizei, Justiz und Politik.
Eine Expertengruppe der Vereinten Nationen hat diesbezüglich in ihrem Bericht vom 15. August 2017 die deutsche Bundesregierung dazu aufgefordert, die Verantwortlichen zu ermitteln und zu verfolgen, die die Menschenrechtsaktivisten, die im Fall von Oury Jalloh Gerechtigkeit suchen, strafrechtlich schikaniert und eingeschüchtert haben.
Also diejenigen, die uns ungerechtfertigter Weise verfolgen: Das betrifft die Polizei und den Staatsschutz in Sachsen-Anhalt. Das betrifft diejenigen, die über uns Dossiers anfertigen und auch die Polizeibeamten, die sich hier zu einer gemeinsamen Anzeige, gezielt gegen meine Person abgesprochen haben. Es betrifft den anwesenden Vertreter der Staatsanwaltschaft Dessau genauso wie Sie Herr Rosenberg, der sie in letzter Instanz des kriminellen Verfolgungskomplots Ihr Urteil gegen Menschenrechtsaktivisten sprechen werden.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die ganze Wahrheit ans Licht kommt.
Also lest Eure Anklagen, stellt Eure Fragen und sprecht Eure Urteile – aber Ihr werdet nicht mehr leugnen können, dass Ihr von nichts gewusst habt. Dass Ihr nicht wusstet, worum es hier eigentlich geht:
Um die Vertuschung der MORDE an Oury Jalloh, Mario Bichtemann und Hans-Jürgen Rose!
§ 23 StGB Strafbarkeit des Versuchs
(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).
§ 226 StGB schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
- das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
- ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
- in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Willy-Lohmann-Straße 33,
06844 Dessau-Roßlau
9. Prozesstag 22.02.2019
Nachrichten aus der beschädigten Welt – Radiobeitrag zum 1. Prozesstag (Radio Corax, 26.10.18)
Mutmaßlich Feuerzeug geworfen – Bericht vom 1. Prozesstag (Junge Welt, 25.10.18)
Feuerzeugwurf bei Oury-Jalloh-Demo? Richter erkrankt – Verfahren in Dessau abgesetzt (Mitteldeutsche Zeitung, 2.8.2017)
Institutionalisierter Verfolgungseifer in der Sackgasse? (Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, 17.07.2017)
Wie staatliche Repressionsorgane die Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh verhindern wollen (pdf, Februar 2017)
Jahrelange gezielte Repression gegen die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh – Eine (unvollständige) Chronologie (pdf, Januar 2005 – August 2017)
Spenden für den Betroffenen:
unabhängige Untersuchungskommission:
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33BER
IBAN: DE22100205000001233601
Ständige Arbeit der Initiative (Anwaltskosten, Mobilisierung, Infoveranstaltungen, Repression etc.):
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33BER
IBAN: DE49100205000001233600