Abschlussplädoyer nowkr2014

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Schlussplädoyer von Rechtsanwalt Clemens Lahner in der Hauptverhandlung vom 01.09.2016, betrifft den Zweitangeklagten bezüglich § 274 Abs. 1 und 2 StGB (schwere gemeinschaftliche Gewalt) und §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 5 StGB (schwere Sachbeschädigung).

„Mein Mandant ist unschuldig und das steht ziemlich klar fest. Ich fange wieder mit der Sachbeschädigung an. Normalerweise gibt es da einen Belastungszeugen, wo ich dann sagen müsste, der irrt sich oder der hat etwas anderes gesehen. Aber es gibt keinen Belastungszeugen, es gibt einen Entlastungszeugen.

Der Zeuge, der hier einvernommen wurde (Anm. Polizist Draxl), der hat selbst gesagt, damals bei der seiner Vernehmung bei der Polizei und heute auch wieder, dass er nicht gesehen hätte, dass mein Mandat irgendetwas kaputt gemacht hätte. Mit der Sachbeschädigung sind wir schon wieder fertig.

Die andere Sache, die diese „schwere gemeinschaftliche Gewalt“ betrifft, da darf ich mich meiner verehrten Kollegin anschließen, die Rechtslage hat sich zwar geändert, aber hier wäre noch eine „höhere“ Zahl (an Beteiligten, Anmerkung) erforderlich. Und der Zeuge hat ausgesagt, er weiß es nicht genau – die Vorsitzende hat mehrmals nachgefragt – er schätzt 20-100 Personen, im Zweifel für den Angeklagten also 20, sind wir unter den 30-40 Personen die das Gesetz verlangt, damit sind wir an sich auch schon fertig.

Aber wenn ich schon da bin, ich habe mich ja vorbereitet, dann lassen sie mich noch ein paar Dinge sagen. Da wird immer geredet von dem ominösen „schwarzen Block“ und ich habe viel zu dem Thema gelesen. Was ist der „schwarze Block“? Das ist kein Verein, das ist keine Gruppe die gemeinsam von A nach B geht. Das ist eine Aktionsform auf Demonstrationen. Und das heißt nicht notwendigerweise, dass alle, die an dieser Aktionsform teilnehmen, nämlich wir ziehen uns schwarz an und machen es nach Möglichkeit unmöglich, dass man uns später identifizieren kann, nicht nur die Polizei sondern auch gegen Rechtsextreme, die dann auch fleißig fotografieren. Das ist keineswegs gesagt, dass die alle etwas Böses im Schilde führen.

Das heißt, selbst wenn hier der Beweis erbracht wurde, dass einer von den Beiden zu dem ominösen „schwarzen Block“ gehört hätte, dann wären wir noch lang nicht fertig. Das heißt nämlich noch lange nicht, dass wer tatsächlich einen Vorsatz hat, etwas Verbotenes zu tun. Abgesehen davon gibt es keine Hinweise, dass mein Mandant bei dieser Gruppe von Personen dabei gewesen wäre und etwas angestellt hätte. Die Frau Staatsanwältin hat uns das gesagt und von den Beamten haben wir es auch gehört, wie kann man die identifizieren, wie gehören die zusammen? In der Anklageschrift ist die Rede von Helmen, Sturmhauben, Handschuhen mit eingenähten Protektoren, Körperschutz, dann gab’s da so ein Transparent, das irgendwie gepolstert oder verstärkt war wie ein Rammbock.

Der andere Zeuge (Polizist, Anmerkung) hat gesagt, die waren alle vermummt etc.. Was hat das mit meinem Mandanten zu tun? Nichts! Der hatte keinen Helm, der hatte keine Sturmhaube, er hatte keine Handschuhe mit Protektoren, er (der Zeuge, Anmerkung) wusste nicht einmal, ob er überhaupt Handschuhe dabei hatte, er war nicht vermummt.

Er war zu keinem Zeitpunkt mit irgendwas vermummt und er hatte auch nicht die in der Anklageschrift genannte idente schwarze Regenjacke an. Anscheinend hatte da eine Gruppe idente schwarze Regenjacken an. Was er anhatte, war eine schwarze Jacke. Bravo! Ich habe auch schwarze Jacken, ich hoffe, ich sitze jetzt nicht als nächster auch auf der Anklagebank, wenn das schon reicht.

Man könnte noch sagen, wenn er immer mit der Gruppe mitgeht, dann gehört er irgendwie zu der Gruppe dazu. Gut, wie hat sich mein Mandant bewegt? Er kannte nicht alle Straßennamen, er ist ja auch kein Wiener, aber er hat uns im Stadtplan gezeigt wie er sich bewegt hat.

Er war auf der Demo mit dabei, eine legale, angemeldete und nicht von der Polizei aufgelöste Demo. Die war dann am Stephansplatz zu Ende und dann wollte er von dort, weil er seinen Freund verloren hat, zur Uni, wo er sich wieder treffen wollte und ist von dort durch irgendwelche Gassen durch.

Gibt es irgendwen, der was anderes behauptet? Nein. Sie brauchen nicht einmal überlegen, hat der eine Recht oder der andere. Es gibt niemanden, der etwas anderes behauptet. Die beiden Beamten, die wir zu dem Thema gehört haben, sind über den Graben und über die Tuchlauben und über die Bognergasse am Hof gekommen, und dort haben sie meinen Mandanten nicht gesehen. Der Zeuge Draxl sagt „Ich habe ihn erst kurz vor der Festnahme das erste Mal gesehen“. Das passt perfekt mit dem zusammen, was mein Mandant sagt. Er ist von einer anderen Richtung gekommen und war dann halt auch am Hof, ist dort gestanden und hat geschaut. Das ist keineswegs, dass man ein Teil von dieser Gruppe ist. Und wie gesagt, es hat auch niemand gesehen oder behauptet, dass er dort irgendwas geworfen hätte etc..

Und jetzt lassen Sie mich noch eine Sache sagen: In der Anklageschrift heißt es unter anderem, dass hier „erfahrene Demonstrationssöldner aus der BRD“ gekommen wären. Lassen Sie mich dazu etwas sagen. Meine Stimme ist halbwegs ruhig, mein Puls ist auf 180. Ich kriege einen heiligen Zorn, wenn ich sowas höre und deswegen geben Sie mir noch eine Minute dazu.

Was hier unternommen wird, ist der Versuch, tausende Menschen – das waren nicht zwölf oder zwanzig oder hundert – tausende Menschen, die an einer friedlichen, legitimen Demonstration teilgenommen haben, in ein schiefes Licht zu rücken, damit man dann sagen kann, naja, wir wissen nicht genau, hat der einen Stein geschmissen oder hat der was gemacht, aber die sind ja in Wahrheit alles, was tun die überhaupt auf dieser Demo?

Und dann kommt noch dazu, dass man sagt, was tut ein Deutscher eigentlich auf einer Demo in Wien? Das kann ich ihnen sagen: Das war nämlich nicht irgendeine Demo, es war eine antifaschistische Demo und Antifaschismus ist der Grundkonsens der zweiten Republik. Antifaschismus ist unsere gemeinsame historische Verantwortung aller Österreicher und Österreicherinnen und aller Deutschen. Faschismus ist nicht irgendwas was irgendwann irgendwo passiert ist, das war hier! Und so lange ist das nicht her. Wenn Sie ins Erdgeschoss in diesem Haus gehen, haben sie dort die ehemalige Hinrichtungsstätte, in diesem Haus sind hunderte Menschen enthauptet worden von den Nazis. Dort gibt es eine Gedenkstätte, ich habe eine Führung gemacht mit dem Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen Wien, da haben sie hunderte Namen von Antifaschistinnen und Antifaschisten, die alle hier in diesem Haus ermordet worden sind. Und an der Wand steht in großen Lettern „Niemals vergessen!“ Das ist unsere gemeinsame historische Verantwortung und deswegen ist es legitim, wenn es in der Hofburg ein Vernetzungstreffen von Rechtsextremen gibt, dass sich auf der Straße auch Menschen aus Österreich, Deutschland und vielleicht anderen Ländern treffen und dagegen gemeinsam demonstrieren. (Applaus aus dem Publikum)

Und dass sowas in ein schlechtes Licht gerückt wird, werde ich nicht zulassen.
So, Sachbeweise liegen keine vor, gegen meinen Mandanten. Ich beantrage einen Freispruch.“

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Denn während Einzelpersonen mittels umstrittener Paragraphen angeklagt werden, betrifft die Kriminalisierung gesamte soziale Gruppen bzw. politischen Protest.