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Angeklagter wie viele andere nahm der Angeklagte am 17.05.2014 an den Protesten gegen den Aufmarsch der Identitären in Wien teil
Verteidigung Clemens Lahner
Richterin Elisabeth Reich
Staatsanwältin Julia Koffler-Pock
wichtige Zeug*innen Polizist*innen die am 17.05. beteiligt waren, Journalist, Augenzeuge des Festnahme
Beweismaterial Videoaufnahme von WienTV.org

Was bisher geschah

Am 17.5.2014 kündigten verschiedene Initiativen Proteste gegen den Aufmarsch der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) in Wien an. Unter anderem organisierte die Offensive Gegen Rechts einen Demonstrationszug, der am Europaplatz beginnen sollte. Dort sammelten sich ab 11:00 hunderte Antifaschist*innen. Nachdem es zu Verzögerung beim Losgehen kam (die Identitären wollten 2 Stunden später vom selben Ort starten), verstärkte sich das Polizeiaufgebot am Versammlungsort. Eine Gruppe von Demonstrierenden am Europaplatz bildete daraufhin eine Menschenkette.

Als die Polizei eine Person, den Angeklagten, versuchte aus der gebildeten Kette raus zuziehen, wurde er dabei am Hals gepackt, bekam keine Luft mehr und erst als dies von den umliegenden Demonstrant*innen bemerkt wurde, ließen sie ihn los. Der Beschuldigte wurde infolge des Herausgreifens bewusstlos. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Widerstand gegen die Staatsgewalt, da er „durch Versetzen von Schlägen gegen den Oberkörper und Fußtritten gegen den Unterkörper der einschreitenden Sicherheitsbeamten, die eine Sperrkette im Zuge einer Demonstration zur Wegweisung Demonstrierenden von einer Örtlichkeit bildeten (…) Beamte mit Gewalt an einer Amtshandlung, und in weiterer Folge seiner Festnahme, zu hindern versucht“ habe.

Dieser Vorwurf widerspricht der Aussage des Beschuldigten bewusstlos gewesen zu sein, um den Tathergang zu erläutern werden in der Hauptverhandlung sowohl Zeug*innen von der Polizei, als auch eine weitere Person aus der Menschenkette und ein Journalist der den bewusstlosen Beschuldigten gesehen und das ganze auch teilweise dokumentieren konnte, befragt.

Rechtslage

§ 269 StGB Widerstand gegen die Staatsgewalt (Auszug)

(1) Wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im Fall einer schweren Nötigung (§ 106) jedoch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Ort, Termine, Zusammenfassungen

Landesgericht Wien
Wickenburggasse 22
1080 Wien

Saal 306, 3. Stock

Termine:

1. Prozesstag 26.02.2015  ab 09:00 Uhr

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