Angeklagte | Unsterblich-Neonazis und Gewerkschafter nach Angriff auf Gewerkschafter im Ernst-Kirchweger-Haus |
Verteidigung | Harald Karl (Verteidiger für die zwei Gewerkschafter) |
Richter | Michael Tolstiuk |
Staatsanwalt | Hans-Peter Kronawetter |
wichtige Zeug*innen | Bezirksdirektor Toth |
Beweismaterial | Videoaufnahmen |
Die Anklage gegen die Angreifenden lautet auf Hausfriedensbruch und in einem Fall zusätzlich Körperverletzung. Obwohl zwei Personen nahe des EKH beim Zeigen des Hitlergrußes gesehen und zweifelsfrei identifiziert wurden, ist der Anklagepunkt Wiederbetätigung fallen gelassen worden.
Vor Gericht stehen nun nicht nur sieben der angreifenden Neonazis, auch zwei Gewerkschafter sitzen unter dem Vorwurf der Körperverletzung mit ihnen auf der Anklagebank. Die Anklage behandelt den Überfall bewaffneter Neonazis wie eine Kneipenschlägerei, vom rechtsextremen Hintergrund ist in der Anklageschrift kein Wort zu lesen. Einzig die Zuständigkeit von Staatsanwalt Kronawetter – zuständig für politische Delikte im Bereich der Staatsanwaltschaft Wien – lässt darauf schließen.
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[efstoggle title=“Rechtslage“]
§ 123 StGB Hausfriedensbruch (Auszug)
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) […]
[/efstoggle] [efstoggle title=“Links“] Twitter #unsterblich§ 83 StGG Körperverletzung (Auszug)
1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) […]
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