Zweiter Prozess gegen die „Europäische Aktion“ (EA)

5 Jahre unbedingt für die Unterstützung der EA (nicht rechtskräftig)


Am 08.11.2021, also fast neun Monate nach dem ersten Strafprozess gegen die neonazistische „Europäisch Aktion“ (EA), stand eine weitere Person aus diesem Umfeld in Wien vor dem Geschworenengericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Angeklagte Bedenkzeit erbat und die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Die 5-jährige, unbedingte Strafe wurde ausgesprochen da für eine außerordentliche Strafmilderung (wie beim ersten Prozess angewendet) ein Geständnis erforderlich sei und davon war man laut Richter „weit entfernt“. Bis auf ihr Anfangsstatement, indem sie ihre ideologische Nähe zum Staatenbund/Staatsverweiger*innen erkennen ließ, machte sie keine weiteren Aussagen. Das Beweisverfahren war geprägt vom Verlesen von Akteninhalten, vor allem E-Mails aber auch einer früheren Aussage der Angeklagten wo sie angab im Internet auf die neonazistische EA aufmerksam geworden zu sein, mehrere Veranstaltungen besucht zu haben und mit verschiedenen der EA zugerechneten Personen in Kontakt gestanden zu haben. 

Vorgeworfen und (nicht rechtskräftig) verurteilt wurde die 60-jährige Wienerin nach § 3b Verbotsgesetz weil sie die EA dadurch unterstützt haben soll, indem sie

Was deutlich wurde: es gibt (zumindest ideologische, wenn nicht sogar personelle) Überschneidungen zum Staatenbund Österreich. Weitere Auseinandersetzungen mit dem Netzwerk rund um die EA sind notwendig, viel zu viel ist bisher nicht aufgeklärt. Auch in diesem Verfahren wurde klar, wie weit die EA (oder zumindest Einzelne von ihnen) gehen wollten: Es gab Pläne vom Landesleiter, mit einer bewaffneten Kommandoaktion an der Grenze zu patrouillieren und auch Auseinandersetzungen, was nach einem möglichen „Tag X“ passieren müsste.

Ein ausführlicher Bericht findet sich bei den Kolleg*innen von „Stoppt die Rechten“ https://www.stopptdierechten.at/2021/11/09/die-hanni-von-der-europaeischen-aktion/