Angeklagter | zwei Aktivisten, die am 24. 01.2014 während der Anti-Akademikerballproteste in Wien verhaftet wurden |
Verteidigung | Alexia Stuefer, Clemens Lahner |
Richterin | Elisabeth Reich |
Staatsanwalt | Verena Latzer |
wichtige Zeug*innen | Polizeibeamt*innen |
Beweismaterial | Videoaufnahmen vom 15.11.2015 in Spielfeld |
In der Nacht der Proteste gegen den „Wiener Akademikerball“ am 24.01.2014 wurden 14 Aktivist*innen verhaftet, darunter die zwei Beschuldigten dieses Verfahrens. Sie wurden ein paar Stunden nach ihrer Festnahme entlassen. 2,5 Jahre später folgt nun ein Strafprozess. Die Anschuldigungen gegen die Angeklagten stützen sich auf Aussagen von Einsatzkräften der Polizei. Ihnen wird „schwere gemeinschafltiche Gewalt“, §274 StGB, Sachbeschädigung und schwere Sachbeschädigung im Zusammenhang mit den noWKR-Protesten vorgeworfen.
Der in Österreich bisher nicht verwendete Nachfolgeparagraph des §274 Landfriedensbruch heißt jetzt „schwere gemeinschaftliche Gewalt“ und ist am 1.1.2016 im Zuge weitreichender Novellierungen des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Als direkte Folge der öffentlichen Kritik an der Anwendung des Landfriedensbruch-Paragraphen in den Prozessen gegen Josef S., Hüseyin S. und Rapid-Fußballfans wurde dessen „Präzisierung“ angestrebt. De facto bedeutet dies allerdings nur, dass der Straftatbestand „endgültig aus dem oft zitierten ‚toten Recht‘ gehoben“ wurde (vgl. Rechtshilfe Rapid). Damit kann er weiter verwendet werden, um politischen Protest und unliebsame, kritische Gruppen zu kriminalisieren.
Dem Erstangeklagten wird außerdem eine versuchte Körperverletzung am 15.11.2015 in Spielfeld bei einer Demonstration gegen den Aufmarsch der rechtsextremen ‚Identitären Bewegung‘ vorgeworfen.
§ 274 Strafgesetzbuch (StGB) Schwere gemeinschaftliche Gewalt (Auszug)
(1) Wer wissentlich an einer Zusammenkunft vieler Menschen teilnimmt, die darauf abzielt, dass durch ihre vereinten Kräfte ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 84 Abs. 1 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung nach § 126 Abs. 1 Z 5 oder Abs. 2 begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Wer an einer solchen Zusammenkunft führend oder dadurch teilnimmt, dass er zur Begehung einer der im Abs. 1 angeführten strafbaren Handlungen aufstachelt oder als Teilnehmer eine solche strafbare Handlung ausführt oder zu ihrer Ausführung beigetragen hat (§ 12), ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) […]
Anmerkungen zur Novellierung: §83 (Körperverletzung) wurde gestrichen, die „Menschenmenge“ wurde zu „viele Menschen“ (laut Erläuterungen (verlinkung) bedeutet das in etwa 30 Personen), schwere Sachbeschädigung gilt nur noch bei kritischer Infrastrukur und Sachbeschädigungen, bei denen die zweite Wertgrenze überschritten wird, neu: zur strafbaren Handlung aufstacheln
§ 125 StGB Sachbeschädigung
Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 126 StGB Schwere Sachbeschädigung (Auszug)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer eine Sachbeschädigung begeht
[…] […] […] […] 5. an einem wesentlichen Bestandteil der kritischen Infrastruktur (§ 74 Abs. 1 Z 11)
[…] […](2) […]
§ 15 StGB Strafbarkeit des Versuches (Auszug)
(1) Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch.
(2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluß, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 12), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt.
(3) […]
§ 83 StGB Körperverletzung (Auszug)
(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Landesgericht Wien
Wickenburggasse 22
1080 Wien
Saal 306 (3. Stock)
Anstehende Termine:
Prozesstag – 01.09.2016
Twitter #noWKR
Update: Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben die angekündigte Berufung gegen den Zweitangeklagten zurückgezogen, er ist damit rechtskräftig freigesprochen. Für den Erstangeklagten geht das Verfahren in Berufung. Das Abschlussplädoyer von Verteidiger Clemens Lahner gibt es jetzt zum Nachlesen.
2. April 2017
Staatsanwältin Verena Latzer hat gegen beide Beschuldigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, ebenso die Verteidigung des Erstangeklagten. Die gewählten Rechtsmittel müssen vier Wochen nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsausführung ausgeführt werden. Eine Nichtigkeitsbeschwerde bezieht sich auf formelle Fehler im Prozess, eine Berufung kann lediglich gegen die Strafhöhe erfolgen, da es sich um ein Verfahren mit Schöff*innen handelte.
6. September 2016
Staatsanwaltschaft und der Erstangeklagte haben 3 Tage Bedenkzeit bezüglich der Möglichkeit von Rechtsmitteln (Nichtigkeitsbeschwerde und/oder Berufung) eingelegt. Deshalb ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig.
1. September 2016
Der Erstangklagte wird wegen versuchter Koerperverletzung in Spielfeld zu 3 Monaten verurteilt. Fuer die Vorwuerfe gegen beide bezueglich der Proteste gegen den Akademikerball erfolgen Freisprueche.
1. September 2016
Der Senat zieht sich nun zur Beratung zurueck. Die Verhandlung wird bis zur Urteilsverkuendung vertagt.
1. September 2016
“Sachbeweise liegen gegen meinen Mandanten nicht vor, ich beantrage einen Freispruch.” Die Angeklagten schliessen sich der Verteidigung an, die ANwaeltin des Erstangeklagten macht auf Nachfrage deutlich dass fuer ihren Mandant die Anwendung des novellierten nachteilig ist.
1. September 2016
Verteidiger Lahner beginnt mit dem Plaedoyer: “Mein Mandant ist unschuldig und das steht fest. Es gab heute keinen Belastungszeugen, sondern einen Entlastungszeugen. Er bleibt dabei, er haette keine Sachbeschaedigung meines Mandanten beobachtet.” Bezueglich des Vorwurfs der “schweren gemeinschaftlichen Gewalt” muss im Zweifel fuer den Zweitangeklagten entschieden werden, so die Verteidigung.
1. September 2016
Abschlussstatement von Dr. Stuefer: Sie weist auf Unstimmigkeiten in der dargestellten zeitlichen Ablaufs vor. Außerdem fiele Ytong-Blöcke werfen, ohne Absicht oder Folge einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung, wozu sich der Erstangeklagte bekannt habe, nicht unter den §274. Dagegen sei das Polizeiauto schon zerstört worden sein, als ihr Mandant Am Hof angelangt sei. Es sei in keiner Weise nachgewiesen worden, dass der Erstangeklagte wissentlich sich einem „Schwarzen Block“ angeschlossen hätte oder vorsätzlich „gemeinschaftliche Gewalt“ ausgeübt habe. Außerdem spricht sie nochmals die Novellierung des §274 zu Ungunsten ihres Mandanten, während das Verfahren noch gelaufen ist, an. Auch im Vorfall Spielfeld könne nicht eindeutig bewiesen werden, dass der Erstangeklagte mit der Faust anstatt mit der flachen Hand zugeschlagen hätte.
1. September 2016
Die Staatsanwaltschaft beginnt mit ihrem Abschlussplaedoyer, indem sie an den Vorwuerfen gegen den Erstangeklagten festhaellt. Fuer sie hat sich gezeigt, er habe in Spielfeld mit der Faust zugeschlagen und in der Nacht der Akademikerballproteste “als Teil des schwarzen Blocks” Polizeiautos beschaedigt.
1. September 2016
Die Staatsanwaeltin weitet die Anklage fuer den Erstangeklagten aus. Er soll am 24.1.2014 “fremde Sachen” beschaedigt haben. Die Verteidigerin betont, dass die Aussagen des Erstangeklagten seit Jahren bekannt sind und vermutet, dass die Ausdehnung der Anklage Folge der fehlenden Beweise gegen ihren Mandanten ist. Er werde sich nicht schuldig bekennen.
1. September 2016
Nach einer kurzen Beratung des Senats wird der Beweisantrag (Ladung des heute wegen Krankheit nicht anwesenden Polizeizeugen) abgewiesen.
1. September 2016
Es folgen die Beweisanträge: Es wird debattiert, ob der fehlende Zeuge zum Vorfall Spielfeld unbedingt noch befragt werden muss. Verteidiger Lahner legt das Flugticket nach Wien des Zweitangeklagten aus 2014 vor. Richterin und Schöff_innen ziehen sich zur Beratung zurück.
1. September 2016
Es folgen die Beweisanträge: Es wird debattiert, ob der fehlende Zeuge zum Vorfall Spielfeld unbedingt noch befragt werden muss. Verteidiger Lahner legt das Flugticket nach Wien des Zweitangeklagten aus 2014 vor. Richterin und Schöff_innen ziehen sich zur Beratung zurück.
1. September 2016
Nach langem Hin und Her und vielfachem Abspielen des Beweisvideos sind alle 5, noch im Gerichtssaal anwesenden Zeug*innen der Polizei auf dem Video identifiziert. Die Zweifel an den Aussagen konnten bisher nicht ausgeraeumt werden. Es wird versucht den Erstangeklagten auf dem Video zuzuordnen, “Es kann nur der gewesen sein”, wirkt nicht sehr glaubwuerdig fuer die Verteidigung.
1. September 2016
Jetzt der fünfte Zeuge, auch ein Polizeibeamter. Auch er will einen Faustschlag auf den Hinterkopf gesehen haben, allerdings von oben, was die Richterin wiederum aufgrund des Videos anzweifelt. Es geht schon wieder darum, wer was aus welchem Blickwinkel gesehen haben könnte. Der letzte Zeuge/Polizist wird befragt. Er habe keinen Faustschlag per se gesehen, aber spricht von einer geballten Faust und bezieht sich auf das Video, das er offensichtlich schon vor dem Prozess gesehen hat.
1. September 2016
Die Zeugin war ebenfalls am 15.11.2015 in Spielfeld im Einsatz und berichtet von sich “anbahnenden Ausschreitungen” weswegen sie und ihre Kolleg*innen zur Situation dazukamen. “Faust oder nicht Faust”, fragt die Vorsitzende, die Polizistin kann es nicht mit Wahrscheinlichkeit sagen, ist sich auch nicht sicher wo sie stand und kann sich erst nach mehrfachem Nachfragen im Video erkennen.
1. September 2016
Der zweite Zeuge zum Vorfall in Spielfeld ist verhindert, es folgt der dritte. Er gibt an, dass er den Erstangeklagten einen Faustschlag geben gesehen habe, das Opfer habe er aus den Augen verloren. Die Verteidigerin zweifelt aufgrund des Videos an, dass der Polizeibeamte den Erstangeklagten überhaupt bei der Tat gesehen haben könnte, aber er bejaht weiterhin.
1. September 2016
Der dritte geladene Polizeizeuge war am 15.11.2015 in Spielfeld im Einsatz, kann jedoch nicht mehr sagen wer das “mit dem Faustschlag in den Genickbereich” war und auch nicht den Erstangeklagten und erkennt auch den Erstangeklagten nicht. “ An den Herrn mit dem Hut”, der auf dem zuvor gezeigten Video zu sehen ist, kann er sich auch nicht mehr gut erinnern. (Das vermeintliche Opfer hat keine Anzeige erstattet und wurde nie dazu befragt, Anm.) “Es kann sein”, dass es zu einer Verletzung kam, mit Sicherheit kann es der Zeuge aber nicht sagen. Der Inspektor verweist immer wieder auf das Video.
1. September 2016
Nach einer kurzen Pause wird ein Video vom Vorfall in Spielfeld abgespielt. Auch nach mehrfacher Wiederholung erkennt man nur das Vorgehen des Erstangeklagten. Die Vorsitzende laedt nun weitere Zeug*innen.
1. September 2016
Ein weiterer Polizeibeamter wird befragt. Er erkennt keinen der Angeklagten wieder und kann diese Anzahl der Menschen Am Hof nicht einschätzen, hat aber alle Anwesenden zum „Schwarzen Block“ gezählt - weil sie dunkel gekleidet gewesen seien. Es wird versucht, die Abfolge der Ereignisse zu rekonstruieren, was sich aber auch bei dieser Aussage als schwierig erweist. Er habe die Person, die er festgenommen habe (Anm.: den Zweitangeklagten), auch dem „Schwarzen Block“ zugeordnet, weil er dunkel gekleidet gewesen sei und gelacht habe. Es gebe ein Lichtbild von ihm und dem Festgenommenen Am Hof.
1. September 2016
Richterin zum Erstangeklagten: “Was sagen sie jetzt dazu, er sagt sie waren anwesend als noch alles im Gange war.” Er kann sich die Aussage des Polizisten nicht erklaeren, es sei alles sehr schnell gegangen. Der Beschuldigte bleibt bei seiner Schilderung.
1. September 2016
Die Erinnerungen des ersten Polizeizeugen sind gepraegt von den Bildern und Berichten in den Medien “wir hatten ja nur die direkte Wahrnehmung vor Ort, natuerlich gab es dann Interesse meinerseits”. Ob er nun die viel erwaehnte Eisenstange im Einsatzt gesehen hat, ist widerspruechlich.
1. September 2016
Der erste Zeuge, ein Revierinspektor, wird vernommen. Seine Einheit sei hinter dem „Schwarzen Block“ hergelaufen zu Am Hof. Er habe jemanden mit Kappe (Anm.: der Erstangeklagte hat laut Eigenaussage an dem Abend eine schwarz-lila Kappe getragen) am Ende der Menschenmenge gesehen, der in hohem Bogen etwas in Richtung zufahrender Funkwägen geworfen habe. Der Zeuge schätzt die „Menschenmenge“ als bestehend aus 40-50 Personen ein. Nach der Festnahme des Angeklagten sei seine Einheit mit Farbbeuteln beworfen worden. Er beschreibt den Erstangeklagten als dunkle Kleidung tragend. Die Polizeistation sei zur gleichen Zeit beschädigt worden wie er den Zweitangeklagten gesehen habe. Anhand einer Karte wird die Richtung des Wurfs der Yong-Blöcke eruiert. Die Staatsanwältin will wissen, wie der Zeuge den „Schwarzen Block“ erkannt habe und wie er den Erstangeklagten dieser zugeordnet habe - Antwort: Er habe sich „innerhalb der Gruppe bewegt“.
1. September 2016
Befragung des Zweitangeklagten: Er bekennt sich nicht schuldig. Er sagt aus, an der Demonstration teilgenommen zu haben und dann am Weg zur Universität zum Platz Am Hof gekommen zu sein, bevor er von der Polizei zu Boden gerissen wurde. Er habe nichts geworfen und sei nicht vermummt gewesen. Auch der Zweitangeklagte wird ausführlich zu seiner Bekleidung und „Ausrüstung“ an dem Abend befragt. Die Richterin fragt, ob er Josef S. dabei gesehen hätte, wie er mit der Eisenstange auf die Polizeiwache eingeschlagen habe (Antwort: Nein). Auch muss der Zweitangeklagte erklären, warum er aus Deutschland angereist sei. Anschließend beschreibt er mit Hilfe einer Karte seinen Weg am diesem Abend. Die ersten Medienvertreter_innen haben den Saal schon verlassen.
1. September 2016
Auf die Frage warum er zu solchen Demonstrationen gehe, antwortet der Erstangeklagte ueberzeugt, dass das viele tun wuerden und er das aus seiner Uberzeugung als Antifaschist fuer selbstverstaendlich haelt.
1. September 2016
Er gibt zu zwei styroporartige, leichte Steine in Richtung der Polizei geworfen zu hanbe, “ich wollte sie nicht treffen. Es war mehr eine aggressive Geste a la “lasst uns in Ruhe”, es war eine aufgekratzte Stimmung. Als ich persoenlich am Hof angekommen bin, habe ich nichts von Sachbeschedigungen mitbekommen. Als ich am Eck stand, waren vielleicht 15-20 Personen anwesend. Ich glaube es waren mehr Polizeibeamte in dem Moment.” Die Richterin fragt ausfuehrlich uber seine Kleidung an dem Abend, er beschreibt seine Jacke als “so wie ihre Robe, nur etwas heller”. Eine Sturmhaube hatte er dabei um sich vor fotografierenden Rechtsextremen und Polizist*innen zu schuetzen.
1. September 2016
Als naechstes geht es um den Vorwurf am Abend der Proteste gegen den Akademikerball, der Erstangeklagte schildert seine Wahrnehmungen: “Ich war davor bei meinem Sohn, weil ausgemacht wurde dass er bei mir uebernachtet. Ich wollte dann aber doch zur Demonstration. Die habe ich aber verpasst. Es waren ueberall noch Leute. Ich bin ueber den Hohen Markt Richtung Michaeler Platz, weil ich dachte da gibt es vielleicht noch eine Kundgebung. Ich bin raufgegangen, bin Leuten nach und bin zur Polizeistation am Hof gekommen wo die Polizeistation und das Polizeistation bereits zerstoert waren.” Wie viele Menschen dort waren, kann er nicht mehr sagen sagen. Einige standen drum herum und machten Fotos. Er wollte weiter zum Schottentor als viele Polizit*innen am Eck der Polizeiwachen aufzogen. “Ich habe 100% niemanden verletzt und nichts beschaedigt. Ich wurde von der Polizei zu Boden gebracht und festgenommen.
1. September 2016
Die Richterin entgegnet, dass alle 8 Zeug*innen der Polizei einen Faustschlag gesehen haben wollen. “Ich habe ihn geschupst, sicher nicht geboxt, es war mit der flachen Hand, ich wollte ihn nicht verletzen. Er trug an dem Tag einen Schal, es war November und es war kalt. Der Angeklagte sei sich sicher, den Mann nicht verletzt zu haben und dies auch nie beabsichtigt zu haben.
1. September 2016
Es folgt nun die Vernehmung des Erstangeklagten. “Ich bekenne mich nicht schuldig, fuer was in Spielfeld passiert ist, dafuer uebernehme ich die Verantwortung. Ich war auf der Demonstration dort, ich war auf dem Bahnhofsvorplatz nach der Demo und habe mir eine Zigarette gedreht. Ich habe gesehen wie Menschen mit Oesterreich Fahne tumultartig naeher kamen, Pfefferspray wurde eingesetzt.” Die angelastete versuchte Koerperverletzung war laut ihm eine “Taetschen” mit der flachen Hand zum Hinterkopf eines agressiven Mannes. Die Richterin fragt nach: “Waren Polizisten auch da, wieso dachten sie sie muessten den Retter spielen?” Der Angeklagte wollte dies nicht, er sei aufgeregt gewesen und habe die Situation falsch eingeschaetzt.
1. September 2016
Verteidiger Lahner weiter: Nun folgt der Verteidiger des Zweitangeklagten. ”Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen. Ich habe mir den Akt mehrfach angesehen, es gibt genau eine Aussage von genau einem Beamten, der ihn dann auch festgenommen hat.” Dieser Zeuge gab bisher an nicht sagen zu koennen ob sein Mandant die angelastete Sachbeschaedigung begagen zu haben. “Das ist nichts”, so Anwalt Clemens Lahner. Weiter gab der Polizist an den Zweitangeklagten erst kurz vor der Verhaftung zum ersten Mal gesehen zu haben. “Fuer die Sachbeschaedigung gibt es keine Beweise. Ich ersuche das Gericht kritisch zu bleiben.”
1. September 2016
Nun folgt der Verteidiger des Zweitangeklagten. ”Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen. Ich habe mir den Akt mehrfach angesehen, es gibt genau eine Aussage von genau einem Beamten, der ihn dann auch festgenommen hat.” Dieser Zeuge gab bisher an nicht sagen zu koennen ob sein Mandant die angelastete Sachbeschaedigung begagen zu haben. “Das ist nichts”, so Anwalt Clemens Lahner. Weiter gab der Polizist an den Zweitangeklagten erst kurz vor der Verhaftung zum ersten Mal gesehen zu haben. “Fuer die Sachbeschaedigung gibt es keine Beweise. Ich ersuche das Gericht kritisch zu bleiben.”
1. September 2016
Verteidigerin des Erstangeklagten hat das Wort: Ihr Mandant bekennt sich schuldig zu den Vorwürfen bzgl. Spielfeld, allerdings wird die Erreichung der Erheblichkeitsschwelle zur Körperverletzung angezweifelt. Er bekennt sich nicht schuldig zur gemeinschaftlichen Gewalt oder schweren Sachbeschädigung. Dr. Stuefer kritisiert die Oberflächlichkeit der Ermittlungen der Staatsanwält_innenschaft, die einzig und allein auf Vermutungen des Bundesamts für Verfassungsschutz basieren und das Fehlen eindeutiger Beweismittel ( Zeug*innen, Videos oder Fotos). Weiters nimmt sie Bezug auf die Novellierung des §274 - dass zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs eine Menschenmenge ab 100 Leuten den Straftatbestand erfüllt hätten, laut Polizeibericht zu dem Zeitpunkt der Festnahme nur 30-40 Menschen da waren. Es wird vermutet, dass die Aussageverweigerung des Erstangeklagten von der Staatsanwält_innenschaft unberechtigterweise als belastend gewertet wurde.
1. September 2016
Die Staatsanwaeltin beginnt mit dem Vortragen der Anklageschrift. Die Vorwuerfe, der schweren Sachbeschaedigung und “schweren gemeinschaftlichen Gewalt” sollen am Abend der Proteste gegen den Akademikerball 2014 passiert sein. Die Demonstration sei als Vorwand genutzt wurden um Polizisten zu verletzen und Sachbeschaedigungen zu begehen. Der vermeintliche “schwarze Block” sei verantwortlich, er habe Transparente mit Aufschriften wie “Aufruhr, Widerstand. Es gibt kein ruhiges Hinterland”. & “Unseren Hass den koennt ihr haben” ausgerollt und sich aus einer Gruppe von 1000 Personen abgesondert und die Sachbeschaedigungen begangen. Die beiden Angeklagten haetten den bereits verurteilten Josef S. bei der Demolierung des Polizeiautos unterstuezt indem sie Steine warfen. An den Beschaedigungen im Anschluss sollen sie nicht beteiligt gewesen sein.
1. September 2016
Die Verhandlung beginnt mit etwas Verzoegerung. Im Saal sind noch wenige Plaetze frei. Zu Beginn werden die Daten der beiden Beschuldigten ueberprueft.
1. September 2016
Die Verhandlung wurde in den Saal 303 verlegt, vor dem Saal warten bereits solidarische Beobachter*innen und die Medien.
1. September 2016
Um 09:00 beginnt der erste Verhandlungstag im Saal 306 des Wiener Landesgerichtes. Laut APA wird die Hauptverhandlung unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Der Verfassungsschutz und die Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (Wega) sollen vor Ort anwesend sein.
1. September 2016
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