Der erste Zeuge, ein Revierinspektor, wird vernommen. Seine Einheit sei hinter dem „Schwarzen Block“ hergelaufen zu Am Hof. Er habe jemanden mit Kappe (Anm.: der Erstangeklagte hat laut Eigenaussage an dem Abend eine schwarz-lila Kappe getragen) am Ende der Menschenmenge gesehen, der in hohem Bogen etwas in Richtung zufahrender Funkwägen geworfen habe. Der Zeuge schätzt die „Menschenmenge“ als bestehend aus 40-50 Personen ein. Nach der Festnahme des Angeklagten sei seine Einheit mit Farbbeuteln beworfen worden. Er beschreibt den Erstangeklagten als dunkle Kleidung tragend. Die Polizeistation sei zur gleichen Zeit beschädigt worden wie er den Zweitangeklagten gesehen habe. Anhand einer Karte wird die Richtung des Wurfs der Yong-Blöcke eruiert. Die Staatsanwältin will wissen, wie der Zeuge den „Schwarzen Block“ erkannt habe und wie er den Erstangeklagten dieser zugeordnet habe – Antwort: Er habe sich „innerhalb der Gruppe bewegt“.