Ein weiterer Polizeibeamter wird befragt. Er erkennt keinen der Angeklagten wieder und kann diese Anzahl der Menschen Am Hof nicht einschätzen, hat aber alle Anwesenden zum „Schwarzen Block“ gezählt – weil sie dunkel gekleidet gewesen seien. Es wird versucht, die Abfolge der Ereignisse zu rekonstruieren, was sich aber auch bei dieser Aussage als schwierig erweist. Er habe die Person, die er festgenommen habe (Anm.: den Zweitangeklagten), auch dem „Schwarzen Block“ zugeordnet, weil er dunkel gekleidet gewesen sei und gelacht habe. Es gebe ein Lichtbild von ihm und dem Festgenommenen Am Hof.