Die Staatsanwaeltin weitet die Anklage fuer den Erstangeklagten aus. Er soll am 24.1.2014
“fremde Sachen” beschaedigt haben. Die Verteidigerin betont, dass die Aussagen des Erstangeklagten seit Jahren bekannt sind und vermutet, dass die Ausdehnung der Anklage Folge der fehlenden Beweise gegen ihren Mandanten ist. Er werde sich nicht schuldig bekennen.