Verteidiger Lahner beginnt mit dem Plaedoyer: “Mein Mandant ist unschuldig und das steht fest. Es gab heute keinen Belastungszeugen, sondern einen Entlastungszeugen. Er bleibt dabei, er haette keine Sachbeschaedigung meines Mandanten beobachtet.” Bezueglich des Vorwurfs der “schweren gemeinschaftlichen Gewalt” muss im Zweifel fuer den Zweitangeklagten entschieden werden, so die Verteidigung.