Die Staatsanwaltschaft beginnt mit ihrem Abschlussplaedoyer, indem sie an den Vorwuerfen gegen den Erstangeklagten festhaellt. Fuer sie hat sich gezeigt, er habe in Spielfeld mit der Faust zugeschlagen und in der Nacht der Akademikerballproteste “als Teil des schwarzen Blocks” Polizeiautos beschaedigt.