Abschlussstatement von Dr. Stuefer: Sie weist auf Unstimmigkeiten in der dargestellten zeitlichen Ablaufs vor. Außerdem fiele Ytong-Blöcke werfen, ohne Absicht oder Folge einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung, wozu sich der Erstangeklagte bekannt habe, nicht unter den §274. Dagegen sei das Polizeiauto schon zerstört worden sein, als ihr Mandant Am Hof angelangt sei. Es sei in keiner Weise nachgewiesen worden, dass der Erstangeklagte wissentlich sich einem „Schwarzen Block“ angeschlossen hätte oder vorsätzlich „gemeinschaftliche Gewalt“ ausgeübt habe. Außerdem spricht sie nochmals die Novellierung des §274 zu Ungunsten ihres Mandanten, während das Verfahren noch gelaufen ist, an. Auch im Vorfall Spielfeld könne nicht eindeutig bewiesen werden, dass der Erstangeklagte mit der Faust anstatt mit der flachen Hand zugeschlagen hätte.