Verteidigerin des Erstangeklagten hat das Wort: Ihr Mandant bekennt sich schuldig zu den Vorwürfen bzgl. Spielfeld, allerdings wird die Erreichung der Erheblichkeitsschwelle zur Körperverletzung angezweifelt. Er bekennt sich nicht schuldig zur gemeinschaftlichen Gewalt oder schweren Sachbeschädigung. Dr. Stuefer kritisiert die Oberflächlichkeit der Ermittlungen der Staatsanwält_innenschaft, die einzig und allein auf Vermutungen des Bundesamts für Verfassungsschutz basieren und das Fehlen eindeutiger Beweismittel ( Zeug*innen, Videos oder Fotos).
Weiters nimmt sie Bezug auf die Novellierung des §274 – dass zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs eine Menschenmenge ab 100 Leuten den Straftatbestand erfüllt hätten, laut Polizeibericht zu dem Zeitpunkt der Festnahme nur 30-40 Menschen da waren. Es wird vermutet, dass die Aussageverweigerung des Erstangeklagten von der Staatsanwält_innenschaft unberechtigterweise als belastend gewertet wurde.