Nun folgt der Verteidiger des Zweitangeklagten. ”Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen. Ich habe mir den Akt mehrfach angesehen, es gibt genau eine Aussage von genau einem Beamten, der ihn dann auch festgenommen hat.” Dieser Zeuge gab bisher an nicht sagen zu koennen ob sein Mandant die angelastete Sachbeschaedigung begagen zu haben. “Das ist nichts”, so Anwalt Clemens Lahner. Weiter gab der Polizist an den Zweitangeklagten erst kurz vor der Verhaftung zum ersten Mal gesehen zu haben.
“Fuer die Sachbeschaedigung gibt es keine Beweise. Ich ersuche das Gericht kritisch zu bleiben.”