Nach zwei gewonnenen Maßnahmenbeschwerden gegen das Vorgehen der Polizei beim Klimaprotest am 31.5.2019 verhandelte das Verwaltungsgericht Wien einen weiteren Fall und gab dem Betroffenen nun teilweise Recht. 

Das Gericht urteilt, dass Beamte durch exzessive Gewaltanwendung die Menschenwürde eines Demonstranten verletzt hätten.