Push-Backs finden in Österreich „teilweise methodische Anwendung“ urteilte das Landesverwaltungsgericht in Graz und gibt damit zum 2. Mal einem Betroffenen Recht, der Beschwerde einlegte.

Diese mittlerweile 2. gewonnene Maßnahmenbeschwerde macht die illegale Zurückweisung nicht ungeschehen. Aber sie zeigt auf was Betroffene und Unterstützer*innen schon lange sagen: Push-Backs finden auch in Österreich statt, sind kein Einzelfall & führen oft zu Kettenabschiebungen

Unseren ausführlichen Bericht zum Prozess und den Hintergründen gibt es hier.