Das alternative Videokollektiv der Filmpirat*innen aus Erfurt begleitete den Prozess gegen Josef S. und veröffentlichten anschließend zwei Videobeiträge unter einer nicht-kommerziellen Creative-Commons-Lizenz. FPÖ-TV hat Teile dieses Materials verwendet, im Abspann des FPÖ-TV-Beitrages fehlen der Hinweis auf die Creative-Commons-Lizenz und die eigentlichen Urheber*innen.
Die FPÖ und der Freiheitliche Parlamentsklub antworteten auf die vorangegangene Unterlassungserklärung und Abmahnung der Filmpirat*innen mit einer Klage gegen den Verein. Sie werfen den Filmpirat*innen vor, falsche Behauptungen zu stellen und damit die Meinungsfreiheit der FPÖ zu behindern.